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6.10

Nationalitätennennung und Rassismus

Bei Delikten, Anschlägen und Terrorattacken ist das öffentliche Interesse an den Hintergründen der Tat und der Täterschaft hoch. Wir wollen und müssen – wie bei anderen Themen auch – so präzis und transparent berichten, wie möglich.  

Deshalb gehört es dazu, auch die Nationalität von Täterinnen, Tätern und Opfern zu nennen. Damit schaffen wir Transparenz und beugen Spekulationen, Gerüchten oder Falschinformationen vor.  Informationen über die ethnische Zugehörigkeit oder die Religion werden genannt, wenn sie im Zusammenhang mit dem Delikt stehen.  

Rassismus ist in der Schweiz strafbar. Wenn wir über Rassismus berichten, sorgen wir mit einer Einbettung dafür, dass rassistische Aussagen keine Propagandawirkung entfalten. Auch Aussagen der politischen Gegenseite, von Geschädigten oder von Untersuchungsbehörden geben Gegensteuer. 

Zudem achten wir darauf, dass wir keine rassistischen Symbole oder Parolen transportieren. 

 

 

Version: 1.5 30.01.2026